Ab Januar 2023 gilt die hohe Einmalvergütung (HEIV) für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch. Diese wird zusätzlich zu den beiden bestehenden Fördermodellen: Einmalvergütung für kleine Anlagen (KLEIV) und für grosse Anlagen (GREIV) eingeführt. 

Förderbetrag mit Bedingungen

Die hohe Einmalvergütung (HEIV) beläuft sich auf maximal 60 % der Investitionskosten von Anlagen. Die Vergütung ist allerdings an Bedingungen geknüpft wie 1. Anlagenleistung bis zu 100 kW, 2. Einspeisung der gesamt produzierten Elektrizität und Verzicht auf Eigennutzung während 15 Jahren. 

EIV, KLEIV, GREIV und HEIV ?

Wer mehr über die Förderung von Photovoltaikanlagen, Einmalvergütung und Boni erfahren will, erhält hier eine Faktenbroschüre vom BFE zum Download. 

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Infobroschüre_Einmalvergütung Photovoltaikanlagen